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Biomedizin/Gentechnik

 


Fachbegriffe der Biotechnologiedebatte

 


Embryonenschutzgesetz
 

I. Fortpflanzungsmedizin

Das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz gilt europaweit als die strengste Regelung der mit der modernen Fortpflanzungsmedizin zusammenhängenden Fragen. Es beschränkt sich weithin auf strafrechtliche Fragen. Eindeutig festgelegt ist der Beginn des menschlichen Lebens mit dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung von Ei- und Samenzelle. Als Embryo gilt deshalb auch jede einem Embryo entnommene "totipotente" Zelle, die sich zu einem Individuum zu entwickeln vermag. Unter Strafe stellt das Gesetz beispielsweise die Aufspaltung der Mutterschaft, die Erzeugung "überzähliger" Embryonen, die Embryonenforschung, das therapeutische und reproduktive Klonen sowie die Geschlechtsbestimmung beim Embryo und Eingriffe in die Keimbahn.

 
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Pränatale Diagnostik
 

Unter dem Begriff "Pränatale Diagnostik" (vorgeburtliche Untersuchung) sind verschiedene medizinische Untersuchungsmethoden zusammengefasst, mit denen Fehlbildungen und erbliche Veranlagungen eines Kindes im Mutterleib erkannt werden können. Die Palette reicht von der Ultraschalldiagnose bis zur Fruchtwasseruntersuchung. Nach Schätzungen nehmen mehr als 50.000 Frauen jährlich die Möglichkeiten einer gezielten vorgeburtlichen Untersuchung wahr; Ultraschalluntersuchungen werden bei nahezu jeder Schwangerschaft mehrfach durchgeführt. Weithin unumstritten sind die vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden, solange sie die Gesundheit des Kindes bestätigen und den Eltern die Angst vor einer Behinderung nehmen können. Bei negativen Ergebnissen können sich Eltern auf ein behindertes Kind besser einstellen. Unstrittig ist auch die Suche nach solchen Krankheiten, die noch im Mutterleib therapierbar sind. Kritiker der Pränataldiagnostik verweisen jedoch darauf, dass es für viele der erkennbaren Krankheiten des Embryos noch keine wirksamen Heilungsmöglichkeiten gibt. Sie befürchten deshalb, dass immer mehr kranke Föten abgetrieben werden und warnen vor einer neuen Euthanasie.

 
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Präimplantationsdiagnostik
 

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine Sonderform des wachsenden Angebots an vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden. Dabei werden im Rahmen der Reagenzglasbefruchtung (In-vitro-Fertilisation) befruchtete Eizellen noch vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf genetische Fehler untersucht. Von den jeweils mehreren Embryos werden - zumeist am dritten Tag nach der Befruchtung - Zellen entnommen, deren Erbgut auf Gen-Defekte untersucht wird. Findet sich kein Fehler, wird der Embryo mit den verbleibenden Zellen in die Gebärmutter implantiert. Werden genetische Schäden entdeckt, wird der Embryo vernichtet. Außer in den USA und Australien wird das Verfahren in zehn Ländern der Europä ischen Union, darunter in Großbritannien, Frankreich sowie den Niederlanden und Belgien seit längerem erprobt und angewandt. In Deutschland ist die Methode nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Gefordert wird allerdings, sie bei solchen Paaren zu erlauben, bei denen ein hohes Risiko für eine schwere genetische Krankheit der Nachkommen besteht. Kritiker befürchten, dass die PID zu einer neuen Form der Eugenik und zu einer sinkenden Bereitschaft der Gesellschaft führen wird, behinderte Kinder zu akzeptieren.

 
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Stammzellen

 

II. Stammzellenforschung

Mit Stammzellen verbinden Forscher große Hoffnungen im Kampf gegen Krankheiten wie Krebs, Alzheimer oder Parkinson. Denn aus den noch nicht auf bestimmte Funktionen festgelegten Zellen lassen sich, so die Hoffnung der Wissenschaftler, durch gezielte gentechnische Eingriffe gesunde Gewebe und Organe entwickeln. Stammzellen entwickeln sich vor allem in der frühen Embryonalphase, aber auch in den Organen bereits geborener Menschen; sie sind noch nicht auf bestimmte Funktionen festgelegt. Nach Einschätzung der Wissenschaftler können sich zumindest die embryonalen Stammzellen in alle mehr als 200 Zelltypen verwandeln.

 
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Adulte Stammzellen
 

Adulte Stammzellen sind Stammzellen, die sich im Körper bereits geborener Menschen finden. Nach Angaben von Wissenschaftlern wurden sie bislang in rund 20 Organen des Körpers und beispielsweise im Nabelschnurblut von Neugeborenen entdeckt. Adulte Stammzellen, die aus dem Knochenmark gewonnen werden, werden heute schon bei der Bekämp-fung von Blutkrebs und anderen Krankheiten eingesetzt. Unklar ist, ob sie ebenso flexibel und vermehrungsfähig sind wie embryonale Stammzellen.

 
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Embryonale Stammzellen
 

Es gibt drei Möglichkeiten, embryonale Stammzellen zu gewinnen: Entweder werden sie aus den Vorläufern von Geschlechtszellen abgetriebener Embryonen isoliert und dann kultiviert. Die zweite Möglichkeit besteht darin, Stammzellen aus bei der künstlichen Befruchtung übrig gebliebenen Embryonen zu gewinnen. Die Embryonen werden dabei vernichtet. Ein dritter Weg ist die Herstellung von Embryonen eigens für die Forschung, unter Verwendung der Dolly-Methode des so genannten therapeutischen Klonens. Dabei wird einer entleerten Eizelle das Erbgut einer erwachsenen Zelle eingefügt und anschließend das Wachstum stimuliert. Es entsteht ein Embryo, dem wiederum Stammzellen entnommen werden können. Vorteil dieses Verfahrens wäre es, dass dabei für jeden Patienten ein gen-gleicher Klon erzeugt werden könnte. Der Körper des Kranken würde die später eingepflanzten Zellen nicht absto-ßen. In Deutschland ist derzeit nur die Gewinnung der so genannten EG-Zellen aus abgetriebenen Embryonen erlaubt. Außerdem macht eine Gesetzeslücke den Import menschlicher Stammzellen möglich: Da das Embryonenschutzgesetz zwar die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken, nicht aber ihre Einfuhr aus anderen Ländern verbietet, wollen Wissenschaftler im Rahmen eines Forschungsprogramms embryonale Stammzellen aus den USA importieren.

 
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Therapeutisches und reproduktives Klonen
 

Therapeutisches Klonen ist das künstliche Herstellen eines gen-gleichen Embryos zu Therapiezwecken. Dabei wird, sofern die Methode beim Menschen funktioniert, Erbmaterial aus gesunden Zellen eines Patienten entnommen und in eine entkernte weibliche Eizelle gespritzt. Aus dem daraus entstehenden Embryo werden Stammzellen entnommen, aus denen wiederum menschliche Organe und Gewebe gezüchtet werden. Nach den Vorstellungen der Wissenschaftler sollen damit Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson oder schwere organische Schäden geheilt werden. Das therapeutische Klonen wird in der Debatte häufig vom reproduktiven Klonen unterschieden, das die Erzeugung eines ganzen Menschen zum Ziel hat. Klonen ist derzeit in Deutschland verboten, weil bei der Gewinnung embryonaler Stammzellen ein im Prinzip lebensfähiger Stichwort Embryo zerstört wird und die Erbanlagen eines individuellen Menschen künstlich kopiert werden. Allerdings gibt es Bestrebungen, wie in England zumindest das therapeutische Klonen zu erlauben.

 
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