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Biomedizin/Gentechnik
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Fachbegriffe der Biotechnologiedebatte
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I. Fortpflanzungsmedizin
Das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz
gilt europaweit als die strengste Regelung der mit
der modernen Fortpflanzungsmedizin zusammenhängenden
Fragen. Es beschränkt sich weithin auf strafrechtliche
Fragen. Eindeutig festgelegt ist der Beginn des menschlichen
Lebens mit dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung von
Ei- und Samenzelle. Als Embryo gilt deshalb auch jede
einem Embryo entnommene "totipotente" Zelle, die sich
zu einem Individuum zu entwickeln vermag. Unter Strafe
stellt das Gesetz beispielsweise die Aufspaltung der
Mutterschaft, die Erzeugung "überzähliger" Embryonen,
die Embryonenforschung, das therapeutische und reproduktive
Klonen sowie die Geschlechtsbestimmung beim Embryo
und Eingriffe in die Keimbahn.
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Unter dem Begriff "Pränatale Diagnostik"
(vorgeburtliche Untersuchung) sind verschiedene medizinische
Untersuchungsmethoden zusammengefasst, mit denen Fehlbildungen
und erbliche Veranlagungen eines Kindes im Mutterleib erkannt
werden können. Die Palette reicht von der Ultraschalldiagnose
bis zur Fruchtwasseruntersuchung. Nach Schätzungen nehmen
mehr als 50.000 Frauen jährlich die Möglichkeiten einer
gezielten vorgeburtlichen Untersuchung wahr; Ultraschalluntersuchungen
werden bei nahezu jeder Schwangerschaft mehrfach durchgeführt.
Weithin unumstritten sind die vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden,
solange sie die Gesundheit des Kindes bestätigen und den
Eltern die Angst vor einer Behinderung nehmen können. Bei
negativen Ergebnissen können sich Eltern auf ein behindertes
Kind besser einstellen. Unstrittig ist auch die Suche nach
solchen Krankheiten, die noch im Mutterleib therapierbar
sind. Kritiker der Pränataldiagnostik verweisen jedoch darauf,
dass es für viele der erkennbaren Krankheiten des Embryos
noch keine wirksamen Heilungsmöglichkeiten gibt. Sie befürchten
deshalb, dass immer mehr kranke Föten abgetrieben werden
und warnen vor einer neuen Euthanasie.
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Präimplantationsdiagnostik
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Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist
eine Sonderform des wachsenden Angebots an vorgeburtlichen
Untersuchungsmethoden. Dabei werden im Rahmen der Reagenzglasbefruchtung
(In-vitro-Fertilisation) befruchtete Eizellen noch vor der
Einpflanzung in den Mutterleib auf genetische Fehler untersucht.
Von den jeweils mehreren Embryos werden - zumeist am dritten
Tag nach der Befruchtung - Zellen entnommen, deren Erbgut
auf Gen-Defekte untersucht wird. Findet sich kein Fehler,
wird der Embryo mit den verbleibenden Zellen in die Gebärmutter
implantiert. Werden genetische Schäden entdeckt, wird der
Embryo vernichtet. Außer in den USA und Australien wird
das Verfahren in zehn Ländern der Europä ischen Union, darunter
in Großbritannien, Frankreich sowie den Niederlanden und
Belgien seit längerem erprobt und angewandt. In Deutschland
ist die Methode nach dem Embryonenschutzgesetz verboten.
Gefordert wird allerdings, sie bei solchen Paaren zu erlauben,
bei denen ein hohes Risiko für eine schwere genetische Krankheit
der Nachkommen besteht. Kritiker befürchten, dass die PID
zu einer neuen Form der Eugenik und zu einer sinkenden Bereitschaft
der Gesellschaft führen wird, behinderte Kinder zu akzeptieren.
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II. Stammzellenforschung
Mit Stammzellen verbinden Forscher große Hoffnungen im Kampf
gegen Krankheiten wie Krebs, Alzheimer oder Parkinson. Denn
aus den noch nicht auf bestimmte Funktionen festgelegten
Zellen lassen sich, so die Hoffnung der Wissenschaftler,
durch gezielte gentechnische Eingriffe gesunde Gewebe und
Organe entwickeln. Stammzellen entwickeln sich vor allem
in der frühen Embryonalphase, aber auch in den Organen bereits
geborener Menschen; sie sind noch nicht auf bestimmte Funktionen
festgelegt. Nach Einschätzung der Wissenschaftler können
sich zumindest die embryonalen Stammzellen in alle mehr
als 200 Zelltypen verwandeln.
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Adulte Stammzellen sind Stammzellen, die
sich im Körper bereits geborener Menschen finden. Nach Angaben
von Wissenschaftlern wurden sie bislang in rund 20 Organen
des Körpers und beispielsweise im Nabelschnurblut von Neugeborenen
entdeckt. Adulte Stammzellen, die aus dem Knochenmark gewonnen
werden, werden heute schon bei der Bekämp-fung von Blutkrebs
und anderen Krankheiten eingesetzt. Unklar ist, ob sie ebenso
flexibel und vermehrungsfähig sind wie embryonale Stammzellen.
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Es gibt drei Möglichkeiten, embryonale
Stammzellen zu gewinnen: Entweder werden sie aus den Vorläufern
von Geschlechtszellen abgetriebener Embryonen isoliert und
dann kultiviert. Die zweite Möglichkeit besteht darin, Stammzellen
aus bei der künstlichen Befruchtung übrig gebliebenen Embryonen
zu gewinnen. Die Embryonen werden dabei vernichtet. Ein
dritter Weg ist die Herstellung von Embryonen eigens für
die Forschung, unter Verwendung der Dolly-Methode des so
genannten therapeutischen Klonens. Dabei wird einer entleerten
Eizelle das Erbgut einer erwachsenen Zelle eingefügt und
anschließend das Wachstum stimuliert. Es entsteht ein Embryo,
dem wiederum Stammzellen entnommen werden können. Vorteil
dieses Verfahrens wäre es, dass dabei für jeden Patienten
ein gen-gleicher Klon erzeugt werden könnte. Der Körper
des Kranken würde die später eingepflanzten Zellen nicht
absto-ßen. In Deutschland ist derzeit nur die Gewinnung
der so genannten EG-Zellen aus abgetriebenen Embryonen erlaubt.
Außerdem macht eine Gesetzeslücke den Import menschlicher
Stammzellen möglich: Da das Embryonenschutzgesetz zwar die
Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken, nicht aber
ihre Einfuhr aus anderen Ländern verbietet, wollen Wissenschaftler
im Rahmen eines Forschungsprogramms embryonale Stammzellen
aus den USA importieren.
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Therapeutisches und reproduktives
Klonen
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Therapeutisches Klonen ist das künstliche Herstellen eines
gen-gleichen Embryos zu Therapiezwecken. Dabei wird, sofern
die Methode beim Menschen funktioniert, Erbmaterial aus
gesunden Zellen eines Patienten entnommen und in eine entkernte
weibliche Eizelle gespritzt. Aus dem daraus entstehenden
Embryo werden Stammzellen entnommen, aus denen wiederum
menschliche Organe und Gewebe gezüchtet werden. Nach den
Vorstellungen der Wissenschaftler sollen damit Krankheiten
wie Alzheimer, Parkinson oder schwere organische Schäden
geheilt werden. Das therapeutische Klonen wird in der Debatte
häufig vom reproduktiven Klonen unterschieden, das die Erzeugung
eines ganzen Menschen zum Ziel hat. Klonen ist derzeit in
Deutschland verboten, weil bei der Gewinnung embryonaler
Stammzellen ein im Prinzip lebensfähiger Stichwort Embryo
zerstört wird und die Erbanlagen eines individuellen Menschen
künstlich kopiert werden. Allerdings gibt es Bestrebungen,
wie in England zumindest das therapeutische Klonen zu erlauben.
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