Allgemeine Geschäftsbedingungen

der KNA-Katholische Nachrichten-Agentur GmbH für Lieferungen von Bild-, Video-, Audio- und Textmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten


§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Der Vertragspartner des Kunden ist:
 
KNA-Katholische Nachrichten-Agentur GmbH
Heinrich-Brüning-Straße 9
53113 Bonn
Geschäftsführerin: Dr. Andrea Rübenacker
Sitz der Gesellschaft: Bonn, Amtsgericht Bonn HRB 5605
Tel.: +49 (228) 260000
Fax: +49 (228) 26000185
E-Mail: vertrieb(at)kna.de

2) Das Angebot der KNA-Katholischen Nachrichten-Agentur GmbH (im Folgenden: „KNA“) richtet sich nicht an private Verbraucher, sondern ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, z.B. kirchliche oder staatliche Einrichtungen, Unternehmen, Vereine oder Selbständige (z.B. freiberufliche Journalisten). Die KNA ist berechtigt, in Zweifelsfällen einen geeigneten Nachweis zu verlangen, vor allem wenn der Kunde keine Firma angegeben hat. Privatpersonen werden gebeten, sich mit dem Vertriebsteam in Verbindung zu setzen.

3) Die Geschäftsbeziehung zwischen der KNA und dem Kunden beruht ausschließlich auf den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) in der zum Zeitpunkt der Einrichtung des Nutzerkontos bzw. der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung.

4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, und diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der KNA ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsschluss

1) Bei der Darstellung von Materialien auf der Website der KNA handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Ein Vertragsangebot gibt der Kunde ab, indem er Material bestellt.

2) Für den Vertragsschluss über die Website der Bilddatenbank „KNA-Bild“ (kna-bild.de) gilt:

a) Bestellungen können nur von registrierten Nutzern aufgegeben werden. Die Einrichtung des Nutzerkontos ist kostenlos und jederzeit kündbar.

b) Bilder können mit dem Button „in den Warenkorb legen“ in den Warenkorb gelegt werden, dessen Inhalt jederzeit über den Menüpunkt „Warenkorb“ aufgerufen und geändert werden kann. Nach Eingabe der Kontaktdaten kann in der Bestellübersicht der Inhalt der Bestellung nochmals überprüft und erforderlichenfalls korrigiert werden. Eine Bestellung gibt der Kunde ab, indem er auf den Button „Absenden“ klickt. Bis dahin kann der Bestellvorgang jederzeit abgebrochen werden. Der Eingang der Bestellung wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Vertragsangebots.

3) Ein Vertrag, gleich auf welchem Bestellweg, kommt zustande, wenn die KNA eine Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt, ansonsten stillschweigend durch die Lieferung des bestellten Materials. Es besteht kein Anspruch auf die Annahme von Bestellungen; die KNA behält sich eine Prüfung der Bestellung vor.

4) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfordert eine gesonderte Vereinbarung nach § 7 AGB.

§ 3 Pflichten der KNA


1) Die KNA stellt dem Kunden die von ihm bestellten Lieferungen und Leistungen in der vertraglich vereinbarten Form zur Verfügung

2) Soweit technischen Formate, Übermittlungswege und/oder technische Schnittstellen nicht im Einzelnen festgelegt wurden, steht es im Ermessen der KNA, übliche Formate, Übermittlungswege und Schnittstellen zu wählen bzw. bereitzustellen. Der Kunde muss die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten schaffen und unterhalten. Die KNA wird den Kunden rechtzeitig informieren, wenn sie im Rahmen eines laufenden Vertrages eine Änderung der von ihr festzulegenden Form der Lieferung beabsichtigt, spätestens drei Monate vor der Änderung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden


1) Sofern die KNA dem Kunden Bild-, Video-, Audio- und Textmaterial zur Verfügung stellt, hat der Kunde bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzung des Materials, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung für jedes einzelne Materialstück anzugeben. Für die Einräumung von Nutzungsrechten am Material gelten §§ 6 und 7 AGB. 

2) Der Empfang bestellter Dienste ist Sache des Kunden, der sich verpflichtet, bei der Erlangung von ggf. erforderlichen Aufstellgenehmigungen, bei technischen Berechnungen, bei Installationen und der Unterhaltung von Empfangseinrichtungen mitzuwirken.

3) Sofern die KNA für eine bestimmte Übermittlungsart, wie z.B. den Satellitenfunk, beim Kunden Empfangseinrichtungen installieren lässt, gilt:

a) Der Kunde ist verpflichtet, einen geeigneten Ort, die notwendigen technischen Hilfseinrichtungen (Blitzschutz, Potenzialausgleich, elektrische Energie usw.) auf eigene Kosten bereit zu stellen. Der Kunde gewährt der KNA oder ihren Beauftragten den notwendigen Zugang zu den Empfangseinrichtungen und unterstützt die KNA oder ihre Beauftragten bei Wartung und Entstörung. Der Kunde verpflichtet sich, die Empfangseinrichtungen an für den Betrieb elektronischer Geräte geeigneter Stelle aufzustellen, mit Sorgfalt zu behandeln und sicher zu verwahren.

b) Die Empfangseinrichtungen gehen nicht in das Eigentum des Kunden über, auch nicht bei fester Verbindung mit Gebäudeteilen.

3 c) Der Kunde verpflichtet sich, die Empfangseinrichtungen oder übermittelte, Accounts, Login-Namen und Passworte für Portale, die Zugriff auf Text-, Bild-, Video- oder Audiomaterial der KNA ermöglichen (z.B. für KNA News oder KNA mobil), vom Zugriff Dritter frei zu halten und von jedem etwaigen Zugriff die KNA unverzüglich zu unterrichten. Bei Beschädigungen und Verlust sind die KNA oder ihre Beauftragten ebenfalls unverzüglich zu unterrichten.

d) Im Rahmen seiner Mitwirkung bei der Entstörung meldet der Kunde Störungen der Empfangseinrichtungen an die von der KNA angegebenen Erfüllungsgehilfen. Fahrlässig veranlasste unnötige Entstörungsmaßnahmen werden gesondert berechnet

4) Der Kunde verpflichtet sich, übermittelte personalisierte Accounts, Login-Namen und Passwörter für Portale, die Zugriff auf Bild-, Video-, Audio- und Textmaterial der KNA ermöglichen (z.B. für KNA News oder KNA mobil) weder an Dritte noch innerhalb des eigenen Unternehmens oder innerhalb einer Abteilung weiterzugeben.

§ 5 Erfüllungsort und Gefahrtragung

Erfüllungsort ist Bonn. Das Versand- oder Übermittlungsrisiko trägt der Kunde.

§ 6 Vorbehalt der Rechte, keine dauerhafte Überlassung von Material

1) In körperlicher Form geliefertes Bild-, Video-, Audio- und Textmaterial bleibt stets Eigentum der KNA. Durch die Lieferung von Material in körperlicher oder elektronischer Form werden noch keine Nutzungsrechte eingeräumt.

2) Das Material wird ausschließlich vorübergehend und zur Ausübung von solchen Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt, die die KNA dem Kunden gemäß § 7 AGB einräumt. Ohne gesonderte Nutzungsrechtseinräumung ist dem Kunden lediglich gestattet, elektronisch geliefertes Material in dem erforderlichen Umfang zu speichern, um eine Nutzung zu prüfen oder vorzubereiten.

3) Bild-, Video-, Audio- und Textmaterial, an dem der Kunde keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb von vier Wochen nach Empfang des Materials zurückzugeben bzw. im Fall elektronischer Lieferung zu löschen.

4) Im Übrigen ist Material innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben bzw. zu löschen, unabhängig davon, ob der Kunde es tatsächlich genutzt hat oder nicht.

§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten und Beschränkungen


1) Die Nutzungsrechteinräumung erfolgt durch eine schriftliche Vereinbarung. Stellt die KNA eine vom Kunden angefragte konkrete Nutzung in Rechnung, sind die entsprechenden Nutzungsrechte durch die Rechnungsstellung stillschweigend eingeräumt. 

2) Bei der Lieferung von Bildmaterial werden Nutzungsrechte nur hinsichtlich der Fotografie eingeräumt. Bei Bildvorlagen, die ihrerseits Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst), müssen insoweit erforderliche Nutzungsrechte vom Kunden selbst geklärt werden.

3) Jede Nutzung von Bild-, Video-, Audio- und Textmaterial, gleich welcher Art, ist zustimmungs- und honorarpflichtig. Nutzungsrechte und Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung des Materials ist erneut zustimmungs- und honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung des Materials als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bild-, Video-, Audio- bzw. Textmaterial, das übernommen oder mittels Montagen, Schnitt, Fotocomposing, oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes oder Videos wird, und wenn ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet wird, insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken.

4) Nutzungsrechte werden nicht exklusiv und für eigene Zwecke des Kunden eingeräumt. Die Nutzungsdauer ist bei einer Online-Nutzung von einzeln bestelltem Material grundsätzlich unbeschränkt. Wurde Material im Rahmen des Abonnements eines Dienstes der KNA geliefert, endet das Recht zur Online-Nutzung zwei Jahre nach Beendigung des Abonnements des Dienstes.

5) Die Überlassung von Material an Dritte und die Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KNA zulässig. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

6) Die KNA behält sich die Einräumung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor.

7) Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten darf nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen. Entstellungen des Materials, tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig.

8) Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Auskunft darüber zu erteilen, ob und in welchem Umfang er vervielfältigt oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.

§ 8 Kennzeichnungspflicht / Belegexemplar

1) Der Kunde verpflichtet sich, jegliches genutztes Bild-, Video-, Audio- und Textmaterial entsprechend § 13 UrhG mit einem Agentur- und Urhebervermerk zu versehen und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Material bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Kunde hat KNA von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung zum Urhebervermerk resultieren.

2) Ziff. 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3) Von jeder Veröffentlichung im Druck ist der KNA vom Kunden ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

§ 9 Honorare für Nutzungsrechte und sonstige Entgelte

1) Honorare sind vor jeder Nutzung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die der Kunde gemäß § 4 Ziff. 2 angegeben hat.

2) Kommt keine individuelle Honorarvereinbarung zustande, wird nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der KNA berechnet.

a) Macht der Kunde keine genauen Angaben, ist die KNA berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.

b) Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Texte, Fotos und Videoaufnahmen wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

c) Speziell im Auftrag eines Kunden angefertigte und übertragene Bilddaten / Scans werden gesondert in Rechnung gestellt.

3) Sobald der Kunde bekundet hat, dass er das gelieferte Material ganz oder teilweise für einen bestimmten Zweck nutzen will, ist die KNA berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Nutzung noch nicht erfolgt ist. Der Anspruch auf das Honorar entfällt nicht dadurch, dass der Kunde die angefragte Nutzung unterlässt, außer wenn dies auf einem Mangel des gelieferten Materials oder einem anderen von der KNA zu vertretenden Umstand beruht.

4) Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben und Gebühren.

5) Für alle Lieferungen von Bild-, Audio- oder Videomaterial werden Bearbeitungsgebühren und gegebenenfalls Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Solche Kosten sind durch die Nutzungshonorare nicht abgegolten.

6) Die Entgelte für vom Kunden bestellte Leistungen, die nicht in der Lieferung von Text-, Bild-, Audio- oder Videomaterial bestehen, werden frei vertraglich vereinbart.

§ 10 Abrechnung, Fälligkeit, Verzug

1) Einzellieferungen von Text-, Bild-, Audio- oder Videomaterial werden einzeln in Rechnung gestellt.

2) Abonnements von Diensten werden vierteljährlich in Rechnung gestellt.

3) Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.

4) Zahlungen sind unter Angabe der Kundennummer, Rechnungsnummer und Referenznummer zu leisten. Bei Honorarzahlung ist auch der Name des Urhebers und im Einzelnen anzugeben, welches Material in welcher Veröffentlichung an welcher Stelle verwendet wurde. Fehlen solche Angaben, wird eine Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang zusätzlichen Aufwandes richtet.

5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die KNA Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen; die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 11 Gewährleistung und Haftung der KNA


1) Sind die dem Kunden übersandten/übermittelten Dienste/Leistungen fehlerhaft und daher für ihn ohne Nutzen, so korrigiert die KNA diese Dienste/Leistungen auf Anforderung des Kunden innerhalb einer Frist von sieben Tagen. Schlägt der Versuch der Nachbesserung innerhalb der Nachbesserungsfrist fehl, hat der Kunde die gesetzlichen Mängelrechte.

2) Der Kunde ist verpflichtet, geliefertes Bild-, Audio- oder Videomaterial zu prüfen. Werden offensichtliche Mängel nicht innerhalb von sieben Tagen gerügt, sind Mängelrechte insoweit ausgeschlossen.

3) Die KNA haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für schuldhaft verursachte  Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet).

4) Die Haftung der KNA für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit ist nicht begrenzt. Die Haftung für sonstige Schäden ist im Falle einer nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung dem Umfang nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

5) Die KNA haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt, d.h. aus unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisssen außerhalb des Einflusses. Das sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen, mit Ausnahme von Tarifauseinandersetzungen im Bereich der KNA.

6) Die KNA übernimmt keine Verantwortung für Inhalte oder die Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit von Webseiten Dritter, auf die mittels Link von dem KNA Internet-Portal verwiesen wird.

7) KNA haftet nicht für Schäden, die beim Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals durch Eingriffe Dritter (wie z.B. Spam, Viren etc.) entstehen.

8) Die Verwendung des KNA-Materials entbindet den Vertragspartner nicht von seiner journalistischen Sorgfaltspflicht. Insbesondere für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. des Rechts am eigenen Bild oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Text, Bild, Audio und Video übernimmt KNA keine Haftung. Bei Verletzung dieser Rechte ist allein der Kunde Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Die KNA übernimmt keine Garantie für die Freiheit des Materials von inhaltlichen Fehlern.

§ 12 Haftung des Kunden, Freistellung von Ansprüchen Dritter

1) Bei der Rückgabe von Material gemäß § 6 Ziff. 2 AGB trägt der Kunde das Versandkostenrisiko. Der Kunde haftet, auch wenn das Material auf Wunsch des Kunden an einen Dritten geliefert wurde oder er einen Dritten in den Versand einschaltet, für jede verspätete oder unvollständige Rücksendung sowie für Verlust oder Beschädigung auf Schadensersatz und trägt die aus der nicht vertragsgemäßen Rückgabe entstehenden Verwaltungskosten der KNA. Vom Kunden für beschädigte oder verlorene Materialien angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.

2) Verletzt der Kunde Rechte Dritter, z.B. durch die Überschreitung der eingeräumten Nutzungsrechte, die fehlende Klärung von Rechten am Inhalt einer Fotografie oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, so stellt er die KNA von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt die der KNA entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung und -verfolgung.

3) Allgemeine Informationspflichten nach § 36 VSBG: Unser Unternehmen ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Vertragsstrafen und pauschalierter Schadensersatz

1) Bei jeder Nutzung von Material außerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte oder in sonst abredewidriger Weise, bei Entstellung, tendenzfremder Verwendung, Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, ist neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.

2) Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk nach § 7, hat KNA einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

3) Der Schadensersatz für beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Material beträgt im Falle von leichten Beschädigungen, die eine weitere Verwendung des Materials erlauben, 150,00 € und im Falle von starken Beschädigungen, die nur noch eine beschränkte Weiterverwendung erlauben, 300,00 €. Dem Kunden ist vorbehalten, im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen; KNA ist vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schaden bis zur Höhe des Ersatzes für Verlustes/Zerstörung des Materials geltend zu machen.

§ 14 Laufzeit und Kündigung bei Abonnements


1) Abonnementverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresschluss gekündigt werden.

2) Der Vertrag endet, ohne dass es eine Kündigung bedarf, wenn der Vertragspartner das Medium, für das er diesen Vertrag abgeschlossen hat, einstellt oder wenn KNA den bestellten Dienst nicht mehr herausgibt. Zahlungspflicht und Zahlungsansprüche enden mit dem letzten Tag des Monats der Einstellung.

3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.

4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 15 Schlussbestimmungen

1) Die vorliegenden AGB ersetzen etwaige frühere Abreden zwischen den Vertragsparteien und stellen zusammen mit der jeweiligen Bestellung des Kunden bzw. zusammen mit einem unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossenen Hauptvertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Soweit in schriftlich geschlossenen einem Hauptvertrag abweichende Regelungen vereinbart sind, gegen diese den AGB vor.

2) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person oder ein juristisches Sondervermögen des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bonn; der KNA ist vorbehalten, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke einvernehmlich durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrages möglichst nahe kommt.

Bonn, 18.07.2018